Gutachten

Ist es notwendig, einen fachlichen Streit zum Beispiel während oder nach einer Dachbau- oder Sanierungsmaßnahme zu klären, erstelle ich mit neutralem Sachverstand ein fachlich fundiertes Gutachten zur Vorbereitung einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung.

Unter dieser Prämisse steht mein Handeln als 2004 von der Handwerksammer Wiesbaden öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Beurteilung von Baumängeln und Bauschäden im Bereich der Dach-, Wand- und Abdichtungstechniken bei Dachdecker- und Klempnerarbeiten. Die Beurteilung einer Streitsache erfolgt unabhängig, unbefangen und sachlich unparteiisch – egal ob Streit-, Privat-, Wert- oder Schiedsgutachten angefordert werden.

 

Bei den Gutachten unterscheidet man zwischen privat beauftragten oder vom Gericht beauftragten Gutachten.

Bei einem Privatgutachten werden wir von einem privaten Auftraggeber beauftragt, einen bestimmten Sachverhalt festzustellen und fachlich zu bewerten. Dies geschieht in der Regel im Bemühen um eine außergerichtliche Einigung oder dient der Vorbereitung eines Rechtsstreits. Dazu wird mit dem Gutachten dem Anwalt bzw. dem Gericht eine begründete, fachlich einwand- und zweifelsfreie Stellungnahme – beispielsweise zu behaupteten Mängeln – vorgelegt.

Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich durch das Gericht beauftragt. Dort sollen in einem Prozess oder in einem Beweisverfahren strittige Sachverhalte in Form eines Gutachtens geklärt werden. Da die Ansprüche an Objektivität, Neutralität und Sachkunde vor Gericht besonders hoch sind, werden für die Gerichtsgutachten fast ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vom Gericht beauftragt.

Bevor es zu einem – eventuell langen und teuren – Prozess kommt, können streitende Parteien uns auch mit der Erstattung eines Schiedsgutachten beauftragen. Sie einigen sich hierbei auf einen vereidigten Sachverständigen, der dann die strittigen Sachverhalte untersucht und verbindlich beurteilt. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich und bindet die Beteiligten, die sich im Vertrag dem Schiedsgutachten unterworfen haben. Es ist somit ein im Regelfall nicht angreifbares Instrument zur Klärung von Streitfragen innerhalb eines Vertragsverhältnisses. Eine viel zu wenig genutzte, außergerichtliche Möglichkeit der Zeit- und Kostenersparnis!

Bedingt durch die ständig zunehmenden Sturm- und Hagelereignisse sind vermehrt Versicherungsgutachten zu erstellen. Hierbei untersuchen und bewerten wir im Auftrag von diversen Gebäudeversicherungen den Umfang, die Ursache, die Umstände und die Höhe eines Schadens.