Fragen zum Sachverständigenwesen

Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Der HWK-Sachverständige erhält von der bestellenden Kammer eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis und einen Rundstempel.
In den beiden Dokumenten und im Stempel ist jeweils genau angegeben, für welches Sachgebiet der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt ist.
Außerdem hat der HWK-Sachverständige im Rahmen seiner Sachverständigentätigkeit auf seine öffentliche Bestellung hinzuweisen (z. B. im Briefkopf) und seine Gutachten mit dem entsprechenden Rundstempel zu versehen.

 

Wann sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einbezogen bzw. beauftragt werden?

Immer dann, wenn der eigene oder der im eigenen Umfeld (z. B. im Unternehmen) vorhandene Sachverstand nicht mehr ausreicht, um wichtige Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage selbst treffen zu können. Solche Anlässe können sein:

• die Beurteilung einer Havarie, eines Mangels oder eines Schadens
• die Ermittlung einer Schadensursache
• Auseinandersetzungen über Preise oder Vergütungen
• sonstige fachliche Auseinandersetzungen, die gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden sollen
• unabhängige Feststellung von Tatsachen zu Beweiszwecken

Die Gutachten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und sind damit sowohl für die außergerichtliche Streitbeilegung (z. B. durch Schiedsgutachten) als auch für Beweiszwecke in Gerichtsverfahren besonders geeignet.

 

Wie viel kostet ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und wer muss ihn bezahlen?

Wird ein Sachverständiger im privaten Auftrag tätig, so wird das Honorar zwischen ihm und dem Auftraggeber frei vereinbart.
Eine Honorarordnung oder ähnliches dafür gibt es nicht.
Stundensätze zwischen 80 und 150 Euro sind durchaus üblich.

Das Honorar schuldet der Auftraggeber.
Bei Schiedsgutachten teilen sich die streitenden Parteien in der Regel das Honorar.
Bei Gerichtsgutachten (Auftraggeber ist hier ein Gericht) regelt sich die Vergütung des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG).

In Zivilprozessen wird die Vergütung in der Regel derjenigen Partei auferlegt, die beweispflichtig ist

 

Was ist ein Sachverständiger oder ein Gutachter?

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu fungieren.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt.
Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen. Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.